Förderrichtlinie 1000 Moore
Fördergegenstand
Investive Maßnahmen
Förderfähige Maßnahmen
Förderfähige Maßnahmen:
Kleinere Moorflächen, die nicht land- oder forstwirtschaftlich genutzt werden (5-200 ha)
- Förderschwerpunkt 1 (FSP 1)
- Orientierungsberatung: Gutachten und Machbarkeitsstudien zur Identifizierung von Flächen für die Wiedervernässung
- Förderschwerpunkt 2 (FSP 2)
- Vorbereitende Maßnahmen: Schaffung der fachlichen, planerischen und rechtlichen Voraussetzungen
- Umsetzungsmaßnahmen: Bau- und Renaturierungsmaßnahmen, Stabilisierung des Wasserhaushalts, Naturschutzkompensationen
Weitere Maßnahmen: Monitoring, Öffentlichkeitsarbeit, Sicherung von Nutzungsrechten, Flächenankauf in Einzelfällen
Antragsberechtigte
Natürliche Personen (Privateigentümerinnen und -eigentümer), Juristische Personen des privaten oder öffentlichen Rechts (wie z.B. Kommunen, Vereine, Stiftungen), Personenvereinigungen
Fördergebende Institution
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Förderart
Zuschuss: Die Förderquote liegt bei 90-95 % für juristische Personen und bei bis zu 99 % für natürliche Personen. Die maximale Fördersumme liegt zwischen 30.000 Euro (FSP 1) und 600.000 Euro (FSP 2). Die maximalen Laufzeiten liegen zwischen 9 Monaten (FSP 1) und 48 Monaten (FSP 2).
Antragsverfahren
Das Antragsverfahren für die Förderung ist einstufig. Projektanträge können ganzjährig gestellt werden und sind einzureichen bei der Projektträgerin Zukunft – Umwelt – Gesellschaft (ZUG) gGmbH. Anträge auf Zuwendung müssen über das Portal zur Beantragung von Fördermitteln des Bundes eingereicht werden.
Förderfenster
Geöffnet bis zum 31.12.2027