Förderrichtlinie Klimaresiliente Region mit internationaler Strahlkraft (KRIS)
Mit dem Vorhaben der Ruhrkonferenz „Klimaresiliente Region mit internationaler Strahlkraft“ soll die Klimaresilienz von Kommunen im Gebiet des Regionalverbands Ruhr nachhaltig verbessert werden. Dies soll bis 2040 durch die 25-prozentige Abkopplung von befestigten Flächen von der Mischkanalisation und durch die Steigerung der Verdunstungsrate um 10 Prozentpunkte erreicht werden.
Fördergegenstand
Förderfähige Maßnahmen
- Flächenentsiegelung
- Mulden-/Flächenversickerung
- Mulden-Rigolen-Versickerung
- Rigolenversickerung
- Baumrigolen
- Extensive Dachbegrünung
- Fassadenbegrünung mit Versorgung über Niederschlagswasserzisternen
- Niederschlagswasserzuführung zum Gewässer und Baumpflanzungen mit Versorgung über Niederschlagswasser
- Machbarkeitsstudien
Antragsberechtigte
Gefördert werden Maßnahmen in allen 53 Städten und Gemeinden des Regionalverbandes Ruhr (RVR)
Fördergebende Institution
Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen (MUNV)
Förderart
Zuschuss: die Förderquote liegt bei 60 %. Die minimale Förderhöhe liegt bei 2.000 Euro.
Antragsverfahren
Das Antragsverfahren ist einstufig.
Förderfenster
Geöffnet bis 31.12.2030