PROGRES.NRW - Klimaschutztechnik

Ziel dieses Programms ist einerseits durch eine veränderte Mobilität die Erreichung der Klimaschutzziele im Verkehrssektor zu unterstützen und die Lebensqualität in den Städten zu verbessern und andererseits die Einführung und Verbreitung von anwendbaren Techniken zur Nutzung erneuerbarer Energien sowie zum sparsamen und effizienten Einsatz von Energie, um damit einen wesentlichen Beitrag zu den Klimaschutzzielen des Landes zu leisten.

Fördergegenstand

Investive Maßnahmen

Förderfähige Maßnahmen

  • Förderung von Wärme- und Kältespeichern
  • Förderung von Wärme- und Kältenetzen (zurzeit ausgesetzt)

Antragsberechtigte

Hausbesitzerinnen und Hausbesitzer, Unternehmen und Kommunen

Fördergebende Institution

Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen

Förderart

Zuwendung: Die Förderquote liegt bei bis zu 25 %.

Antragsverfahren

Antragstellungen variieren je nach Förderung

Förderfenster

Geöffnet bis Ende 2024

Weitere Informationen

Projektträger  - die Förderung erfolgt über die Bezirksregierungen

Förderrichtlinie