Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur
Mit dem Bundesprogramm werden überjährige investive Projekte der Kommunen mit besonderer regionaler oder überregionaler Bedeutung und mit hoher Qualität im Hinblick auf ihre energetischen Wirkungen und Anpassungsleistungen an den Klimawandel gefördert.
Fördergegenstand
Investive Maßnahmen
Förderfähige Maßnahmen
Gefördert werden umfassende bauliche Sanierungen und Modernisierungen der fördergegenständlichen Einrichtungen, die in besonderer Weise zum Klimaschutz beitragen („klimafreundlicher Gebäudebetrieb“) und nur geringe Ressourcenverbräuche erfordern („klima- und ressourcenschonendes Bauen“). Das bedeutet: Bestandsgebäude sind grundsätzlich zu erhalten.
Antragsberechtigte
Kommunen
Fördergebende Institution
Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen
Förderart
Zuschuss: Bei einer Förderquote zwischen 45 % und 75%.
Antragsverfahren
Das Antragsverfahren ist zweistufig. Zuerst muss eine Förderskizze eingereicht werden, bevor die erfolgreichen Bewerber zu einem förmlichen Förderantrag aufgefordert werden.
Förderfenster
zur Zeit geschlossen - für 2024 ist kein Förderaufruf geplant