Das Förderprogramm Klimaanpassung in sozialen Einrichtungen geht in eine neue Runde
Das bereits seit dem Jahr 2020 existierende Förderprogramm Klimaanpassung in sozialen Einrichtungen (AnpaSo) wird neu aufgelegt. Dazu hat das Bundesumweltministerium (BMUV) am 25. April die neu ausgerichtete Förderrichtlinie für Klimaanpassungsmaßnahmen in sozialen Einrichtungen veröffentlicht. Erstmals seit Dezember 2020 öffnet dazu am 15. Mai 2023 ein neues Förderfenster.
Hintergrund der Neuausrichtung der bestehenden Förderrichtlinie „Klimaanpassung in sozialen Einrichtungen“ war das Ziel, transformative Anreize im Gesundheits-, Pflege- und Sozialsektor hin zu einer vorsorgenden Anpassung an die Folgen der Klimakrise zu setzen. Die Förderung richtet sich gezielt an soziale Einrichtungen wie Kindertagesstätten, Krankenhäuser oder Alten- und Pflegeheime, in denen vulnerable Personen betreut werden, die in besonderem Maße unter den Folgen der Klimakrise leiden.
Mit der vorgenommenen Novellierung der AnpaSo-Förderrichtlinie wurde die bestehende Förderung von Maßnahmen zur Klimaanpassung in sozialen Einrichtungen grundlegend neu ausgerichtet und weiterentwickelt. Das Ziel bleibt dabei weiterhin, vulnerable Gruppen vor den Folgen der Klimakrise zu schützen. Mit der novellierten Förderrichtlinie soll es ermöglicht werden, die notwendigen Klimaanpassungsprozesse im Gesundheits-, Pflege- und Sozialsektor anzugehen und umzusetzen. Ziel ist es auch, über die Förderung von vorbildhaften Modellvorhaben, die durch ihre Strahlkraft zur Nachahmung anregen, Anreize zur Transformation dieses Sektors zu setzen.
Die Förderung richtet sich an gemeinnützige oder öffentlich-rechtlich organisierte soziale Einrichtungen und deren Trägerschaften. Dabei sind solche Stellen adressiert, deren Tätigkeit in engem Bezug zu vulnerablen Personengruppen steht. Die Vorhaben sollen vor allem in Regionen zur Wirkung kommen, die besonders von den negativen Auswirkungen der Klimakrise betroffen sind bzw. sein werden (sogenannte klimatische Hotspots). Im Einklang mit den Zielen der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie wird mit der neuen Förderrichtlinie zudem ein besonderer Fokus auf naturbasierte Lösungen gelegt.
Ab sofort werden folgenden Förderschwerpunkte bedient:
- Förderschwerpunkt (FSP) 1: Erstellung von Konzepten zur nachhaltigen Anpassung an die Klimakrise.
- Förderschwerpunkt (FSP) 2.1: Umsetzung von Maßnahmen auf der Grundlage von Konzepten, die den Anforderungen aus FSP 1 entsprechen.
- Förderschwerpunkt (FSP) 2.2: Umsetzung als Fortführungsmaßnahme auf der Grundlage einer Förderung im Rahmen des FSP 1 „Beratung und Erstellung von Konzepten zur Anpassung an den Klimawandel“ der Förderrichtlinie Klimaanpassung in sozialen Einrichtungen in der Fassung vom 20.10.2020 (BAnz AT 21.12.2020 B4).
- Förderschwerpunkt (FSP) 3: Übergeordnete Unterstützung durch „Beauftragte für Klimaanpassung in der Sozialwirtschaft“.
Eine Förderung sogenannter "Sofortmaßnahmen", wie bei der vorherigen Version der Förderrichtlinie, ist damit nicht mehr möglich. Ebenso entfällt die Förderung einer Einstiegsberatung.
Das nächste Förderfenster wird in der Zeit vom 15. Mai bis einschließlich 15. August 2023 geöffnet sein. In diesem Zeitraum können Förderanträge eingereicht werden. Dabei wird diesmal ein wettbewerbliches Auswahlverfahren durchgeführt, sofern die Anzahl der eingegangenen förderfähigen Anträge die zur Verfügung stehenden Fördermittel übersteigt.
Fragen zum Förderprogramm beantwortet die zuständige Zukunft-Umwelt-Gesellschaft (ZUG) unter 030 700181605 oder anpaso@z-u-g.org.
Weitergehende Informationen zu den konkreten Inhalten der Förderschwerpunkte, die Höhe der Förderquoten und das Antragsverfahren erhalten Sie auf der Webseite des Förderprogramms unter https://www.z-u-g.org/anpaso/. Dort finden Sie auch die Förderrichtlinie zum Download.
Für den 15. Mai planen das BMUV und die ZUG eine Online-Onfoveranstaltung.
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