Bodenschutz- und Altlastenförderung
Zur Unterstützung der Kommunen bei der Altlastenbearbeitung hat das Land NRW seit 1983 die „Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen für die Gefahrenermittlung und Sanierung von Altlasten sowie für weitere Maßnahmen des Bodenschutzes“ aufgelegt
Fördergegenstand
Förderfähige Maßnahmen
I. Untersuchung und Sanierung von Altlasten
- Erfassung von Altlasten
- Gefährdungsabschätzung
- Sanierungsuntersuchungen
- Sicherungs- und Sanierungsmaßnahmen
- Überwachungsmaßnahmen
II. Sonstige Maßnahmen des Bodenschutzes
- Bodenbelastungskarten
- Erfassung von Brachflächen
- Erfassung von Entsiegelungspotenzialen
- Bodenfunktionskarten
- Untersuchungen zum Erhalt und zur Verbesserung der Klimaschutzfunktion von Böden
- Aktivitäten zur Verbesserung des Bodenbewusstseins
- Erosionsgefährdete Gebiete
Antragsberechtigte
Gemeinden und Gemeindeverbände
Fördergebende Institution
Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen
Förderart
Zuschuss: Die Förderquote liegt bei 80 %. Der förderfähige Mindestzuwendungsbetrag liegt bei 12.800 Euro.
Antragsverfahren
Das Antragsverfahren wird über eine Dringlichkeitsliste abgewickelt. Die Antragsstellung erfolgt bei der zuständigen Bezirksregierung.
Förderfenster
Das Förderfenster ist geöffnet.