Bodenschutz- und Altlastenförderung

Zur Unterstützung der Kommunen bei der Altlastenbearbeitung hat das Land NRW seit 1983 die „Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen für die Gefahrenermittlung und Sanierung von Altlasten sowie für weitere Maßnahmen des Bodenschutzes“ aufgelegt

Fördergegenstand

Förderfähige Maßnahmen

I. Untersuchung und Sanierung von Altlasten

  • Erfassung von Altlasten
  • Gefährdungsabschätzung
  • Sanierungsuntersuchungen
  • Sicherungs- und Sanierungsmaßnahmen
  • Überwachungsmaßnahmen

II. Sonstige Maßnahmen des Bodenschutzes

  • Bodenbelastungskarten
  • Erfassung von Brachflächen
  • Erfassung von Entsiegelungspotenzialen
  • Bodenfunktionskarten
  • Untersuchungen zum Erhalt und zur Verbesserung der Klimaschutzfunktion von Böden
  • Aktivitäten zur Verbesserung des Bodenbewusstseins
  • Erosionsgefährdete Gebiete

Antragsberechtigte

Gemeinden und Gemeindeverbände

Fördergebende Institution

Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen

Förderart

Zuschuss: Die Förderquote liegt bei 80 %. Der förderfähige Mindestzuwendungsbetrag liegt bei 12.800 Euro.

 

Antragsverfahren

Das Antragsverfahren wird über eine Dringlichkeitsliste abgewickelt. Die Antragsstellung erfolgt bei der zuständigen Bezirksregierung.

Förderfenster

Das Förderfenster ist geöffnet.