18.2
Witterungsbedingte Nichtverfügbarkeit der Stromversorgung für Endverbrauchende „Stromversorgung für Endverbrauchende auch unter bisherigen Klimawandelbedingungen sicher“
Jahr20062007200820092010201120122013201420152016201720182019202020212022
Atmosphärische Einwirkungen und Höhere Gewalt2,415,632,541,286,721,180,771,422,551,450,681,13,061,871,5438,22,5
Sonstige ungeplante Unterbrechungen15,2812,0311,569,549,2410,5410,3910,918,379,0210,1116,929,179,199,1113,210,7

Witterungsbedingte Nichtverfügbarkeit der Stromversorgung für Endverbrauchende in Minuten durch entweder atmosphärische Einwirkungen und höhere Gewalt oder durch sonstige ungeplante Unterbrechungen bezogen auf den Zeitraum von 2006-2022 in NRW (Datengrundlage: BNetzA). Erklärvideo zu den Diagramm-Funktionen.

Datenstand 31.12.2022
Messgröße Wetterbedingte Nichtverfügbarkeit der Stromversorgung für den Endverbraucher in Minuten
Räumliche Abdeckung Nordrhein-Westfalen (NRW)
Datenquelle Bundesnetzagentur (Störungsstatistik)
Fortschreibungsturnus jährlich
DPSIR-Indikator Impact

Aufgrund zunehmender Extremwetterereignisse infolge des Klimawandels könnte eine wetterbedingte Nichtverfügbarkeit der Stromversorgung künftig nicht nur häufiger, sondern auch länger auftreten. Insbesondere für die Mittelspannung, aber auch für die Niederspannung, sind wetterbedingte Stromausfälle von Bedeutung. Durch die Orkane Kyrill im Jahr 2007 und Xynthia im Jahr 2010 kam es in NRW durch Schäden an Stromnetzen teilweise zu längeren Wartezeiten für Endverbraucher, bis die Stromversorgung wiederhergestellt war. Sehr deutlich machen sich auch die Auswirkungen der Flutkatastrophe vom Sommer 2021 bemerkbar. 

Der Indikator berechnet sich über die wetterbedingte Nichtverfügbarkeit von Strom in Minuten für die Endverbraucher. Dies geschieht differenziert nach Nieder- und Mittelspannung. Die wetterbedingte Nichtverfügbarkeit von Strom kann nach atmosphärischen Einwirkungen und höherer Gewalt sowie sonstigen ungeplanten Unterbrechungen differenziert werden. Wetter- und witterungsbedingte Ursachen (Wind- und Temperatureinwirkungen oder Überspannungen durch Blitze) werden als „atmosphärische Einwirkungen“ geführt. Schwere Stürme und Orkane sowie außergewöhnliche Hochwasser sind unter dem Begriff „höhere Gewalt“ zusammengefasst (BNetzA 2020).

Literatur:

BNetzA - Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen (2020). Hinweise zur Zuordnung von Versorgungsunterbrechungen zum Störungsanlass höhere Gewalt.

Im Mittel waren die Endverbraucher im Zeitraum 2006 bis 2022 jährlich 16 Minuten von der Stromversorgung getrennt. Davon wurden 5 Minuten durch atmosphärische Einwirkungen und höhere Gewalt verursacht. In der Zeitreihe spiegeln sich Extremwetterereignisse wie der Orkan Kyrill wider. Dieser führte zu längeren witterungsbedingten Unterbrechungen im Jahr 2007. Besonders hervor sticht in der Zeitreihe allerdings das Jahr 2021: hier hat die Flutkatastrophe vom Sommer zu einer sehr deutlichen Unterbrechung der Stromversorgung geführt. Um diese Zahlen besser einordnen zu können, sind die sonstigen ungeplanten Unterbrechungszeiten in der Stromversorgung ebenfalls dargestellt.

Für alle Indikatoren erfolgt eine Trendberechnung und Signifikanzprüfung nach der Methode des Umweltbundesamtes, kurz "DAS-Methode" genannt. Weder für die atmosphärischen Einwirkungen und höhere Gewalt, noch für die sonstigen ungeplanten Unterbrechungen ergab die Trendanalyse eine signifikante Änderung.

 

Witterungsbedingte Nichtverfügbarkeit der
Stromversorgung in Minuten
Atmosphärische Einwirkungen und höhere Gewalt Sonstige ungeplante Unterbrechungen

 

Mittelwert

Trend

Änderung Mittelwert Trend Änderung

2006-2022

5,0

 

- 10,9   -

Trendbeschreibung

 

  steigender Trend
  fallender Trend
  quadratischer Trend mit Trendumkehr: zuerst fallend, dann steigend
  quadratischer Trend mit Trendumkehr: zuerst steigend, dann fallend
  fallender quadratischer Trend
  steigender quadratischer Trend
  kein Trend

 

Trendbewertung

 
günstige Entwicklung
     
     
 
ungünstige Entwicklung
     
     
 
keine Bewertung der Entwicklung möglich oder gleichzeitig günstige und ungünstige Entwicklungsaspekte vorhanden