Förderprogramm Klimaangepasstes Waldmanagement
Zweck der Zuwendung sind der Erhalt, die Entwicklung und die Bewirtschaftung von Wäldern, die an den Klimawandel angepasst (klimaresilient) sind.
Fördergegenstand
Investive Maßnahmen
Förderfähige Maßnahmen
Zweck der Zuwendung sind der Erhalt, die Entwicklung und die Bewirtschaftung von Wäldern, die an den Klimawandel angepasst (klimaresilient) sind. Es werden elf bzw. zwölf Kriterien eines klimaangepassten Waldmanagements vorgegeben, die über zehn bzw. 20 Jahre einzuhalten sind. Beispielsweise:
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Verzicht auf Kahlschläge
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Erhalt bzw. Erweiterung der klimaresilienten, standortheimischen Baumartendiversität
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Anreicherung und Erhöhung der Diversität an Totholz
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Maßnahmen zur Wasserrückerhaltung
Antragsberechtigte
Kommunen und Landkreise, Unternehmen, Vereine, Organisationen und Zusammenschlüsse, GbR, Privatpersonen
Fördergebende Institution
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
Förderart
Zuwendung: Förderung in Festbeträgen pro Hektar und liegt zwischen 55 und 100 Euro.
Antragsverfahren
Das Antragsverfahren ist einstufig.
Förderfenster
Geöffnet