IKK – Investitionskredit Kommunen
Der Investitionskredit KfW 208 umfasst Investitionen sowie Investitionsfördermaßnahmen im Rahmen des Vermögenshaushaltes/-planes des aktuellen Haushaltsjahres inklusive Haushaltsreste des Vorjahres in die kommunale und soziale Infrastruktur.
Fördergegenstand
Förderfähige Maßnahmen
- Kindergärten, Schulen und Sporteinrichtungen
- Anpassung der technischen Infrastruktur wie der Wasser- und Abwasserwirtschaft
- Verkehrsinfrastruktur und Abfallwirtschaft
- Stadt- und Dorfentwicklung einschließlich Tourismus
- Krankenhäuser und Behinderteneinrichtungen
- Flüchtlingsunterkünfte
- Baulanderschließung (inklusive Planungsleistungen, sofern sie Teil der Investition sind)
Antragsberechtigte
Kommunen, kommunale Gebietskörperschaften, Gemeindeverbände
Fördergebende Institution
KFW Bank
Förderart
Kredit (Maximal 150 Mio. Euro Kreditbetrag pro Jahr und Antragsteller)
Antragsverfahren
Das Antragsverfahren ist einstufig
Förderfenster
Ganzjährig geöffnet