IKK – Investitionskredit Kommunen

Der Investitionskredit KfW 208 umfasst Investitionen sowie Investitionsfördermaßnahmen im Rahmen des Vermögenshaushaltes/-planes des aktuellen Haushaltsjahres inklusive Haushaltsreste des Vorjahres in die kommunale und soziale Infrastruktur.

Fördergegenstand

Förderfähige Maßnahmen

  • Kindergärten, Schulen und Sporteinrichtungen
  • Anpassung der technischen Infra­struktur wie der Wasser- und Abwasserwirtschaft
  • Verkehrsinfrastruktur und Abfallwirtschaft
  • Stadt- und Dorfentwicklung einschließlich Tourismus
  • Krankenhäuser und Behinderten­einrichtungen
  • Flüchtlingsunterkünfte
  • Baulanderschließung (inklusive Planungs­leistungen, sofern sie Teil der Investition sind)

Antragsberechtigte

Kommunen, kommunale Gebietskörperschaften, Gemeindeverbände

Fördergebende Institution

KFW Bank

Förderart

Kredit (Maximal 150 Mio. Euro Kredit­betrag pro Jahr und Antrag­steller)

Antragsverfahren

Das Antragsverfahren ist einstufig

Förderfenster

Ganzjährig geöffnet

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