
Neues Förderprogram für das Rheinische Revier: Klimaanpassung im Rheinischen Revier – Attraktives und resilientes Lebensumfeld gemeinsam gestalten
Mit dem Förderangebot „Klimaanpassung im Rheinischen Revier – Attraktives und resilientes Lebensumfeld gemeinsam gestalten“ unterstützt die Landesregierung Kommunen im Rheinischen Revier dabei, investive und nicht-investive Maßnahmen zur Verminderung der Verletzlichkeit sowie zum Erhalt und zur Steigerung der Anpassungsfähigkeit gegenüber den Folgen des Klimawandels umzusetzen.
Das Förderprogram lässt sich in die Förderkategorie A als Richtlinienförderung und die Förderkategorien B und C als Dialogverfahren unterteilen.
In der Förderkategorie A werden in einem möglichst unbürokratischen Vorhaben
- Entsiegelungen befestigter oder (teil-)versiegelter Flächen,
- Begrünung von Dächern oder Fassaden,
- Pflanzung standortgerechter, klimaresilienter Baum- und Straucharten,
- Herstellung von Anlagen zur Regenwasserversickerung, -speicherung und -nutzung sowie weitere Maßnahmen zur Bewässerung von Grünflächen (nach dem „Schwammstadt-Prinzip“),
- Herstellung von Anlagen und Systemen, die dem gezielten Ableiten oder Rückhalten von Sturzfluten dienen,
- Errichtung von Trinkwasserbrunnen,
- Verschattungselemente,
- Schulhof-/Kitahof-Umgestaltungen durch das Anlegen eines Schul-/Kitagartens, Anlegen von grünen Klassenzimmern, Entsiegelung von Schul- und Kitahöfen und
- die klimaangepasste Entwicklung von Fließgewässern
gefördert.
Die Förderkategorien B und C sind weniger standardisiert und erfolgen nach dem sogenannten Dialogverfahren. Förderkategorie B dient der Umsetzung von Maßnahmen, die sich aus bestehenden Anpassungskonzepten oder anderen Planungsgrundlagen herleiten und begründen lassen. Nach Förderkategorie C können Klimaanpassungsmaßnahmen mit Bezug zu Wasser- und Bodenmaßnahmen im Rheinischen Revier gefördert werden, soweit sie eine öffentliche Aufgabe erfüllen. Geöffnet ist das Förderfenster in der ersten Runde für Förderkategorie B und C bis zum 30. April 2025. Gesamtantragsschluss für Anträge ist der 30. Juni 2026. Die Förderquote für alle Förderkategorien liegt bei bis zu 90 %.
Antragsberechtigt sind die Stadt Mönchengladbach, die Städteregion Aachen, die Kreise Düren, Euskirchen, Heinsberg, der Rhein-Erft-Kreis, der Rhein-Kreis Neuss sowie alle Kommunen dieser Kreise, Gemeindeverbände, wie Zweckverbände, sowie weitere Vorhabenträger, soweit die durchgeführte Maßnahme eine öffentliche Aufgabe erfüllt.
Den Fördersteckbrief von "Klimaanpassung im Rheinischen Revier – Attraktives und resilientes Lebensumfeld gemeinsam gestalten" finden Sie mit allen weiterführenden Links in unserem Förder-Navi.
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