chance.natur – Bundesförderung Naturschutz
"chance.natur" dient der "Errichtung und Sicherung schutzwürdiger Teile von Natur und Landschaft mit gesamtstaatlich repräsentativer Bedeutung". Mit dem Programm leistet die Bundesregierung einen wesentlichen Beitrag zum Schutz der biologischen Vielfalt und des nationalen Naturerbes in Deutschland.
Fördergegenstand
Förderfähige Maßnahmen
Förderfähig sind im Zusammenhang mit Naturschutzgroßprojekten:
- die Pflege- und Entwicklungsplanung
- Moderationen
- der Ankauf und Tausch von Flächen
- die Pacht von Flächen
- Ausgleichszahlungen
- die Detail- und Ausführungsplanungen sowie Gutachten
- Maßnahmen des Biotopmanagements
- Projektbegleitende Informationsmaßnahmen
- Evaluierungen
- Personal- und Sachausgaben
Antragsberechtigte
Natürliche und juristische Personen mit Sitz in der Bundesrepublik Deutschland, in der Regel Kommun
Fördergebende Institution
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV)
Förderart
Zuschuss: Die Förderquote beträgt bis zu 75%. Eine Kumulierung mit Mitteln anderer Förderprogramme der Europäischen Union und des Bundes ist ausgeschlossen.
Antragsverfahren
Das Antragsverfahren ist zweistufig. Zuerst muss eine Förderskizze eingereicht werden, bevor die erfolgreichen Bewerber zu einem förmlichen Förderantrag aufgefordert werden.
Förderfenster
Das Förderfenster ist geöffnet