Förderprogramm Auen des Bundesprogramms „Blaues Band Deutschland“
Mit dem „Förderprogramm Auen“ können Kommunen, Vereine, Verbände und andere beim Bundesamt für Naturschutz Fördermittel beantragen, um die Auen entlang der Bundeswasserstraßen als Zentren der biologischen Vielfalt und Achsen des Biotopverbundes naturnah zu entwickeln.
Fördergegenstand
Investive Maßnahmen
Förderfähige Maßnahmen
- Entwicklung von auentypischen Offenlandbiotopen
- Entwicklung und Anlage standortheimischer Auenwälder/Gehölze
- Anlage, Reaktivierung und Renaturierung von Altarmen, Auengewässern, Mulden und Rinnenstrukturen sowie von Mündungsbereichen der Zuflüsse
- Schaffung und Aufwertung von Saumstrukturen
- Extensivierung der Auennutzung
- Förderung standortgerechter Nutzungen
- Wiederherstellung naturnaher Abfluss- und Bodenwasserverhältnisse der Auen
- Rück- und Umbau/Verlegung von Infrastrukturelementen
- Entwicklung naturnaher Uferbereiche
- Entfernung/Schlitzung/Rückverlegung von Verwallungen, Uferdämmen und Deichen
- Förderung von Maßnahmen zur Bestandssicherung und Wiederansiedlung auentypischer Arten in Zusammenhang mit Biotop-Entwicklungsmaßnahmen
Antragsberechtigte
Kommune, kommunale Unternehmen, soziale Einrichtungen und Verbände
Fördergebende Institution
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV)
Förderart
Zuschüsse: Die Förderquote liegt bei bis zu 100 %.
Antragsverfahren
Das Antragsverfahren ist zweistufig. Zuerst muss eine Förderskizze eingereicht werden, bevor die erfolgreichen Bewerber zu einem förmlichen Förderantrag aufgefordert werden.
Förderfenster
Ganzjährig geöffnet