Förderprogramm für Kommunale Klimaschutz- und Klimaanpassungsprojekte (FKKP)

Kommunalverwaltungen können über das Förderinstrument „Förderprogramm für kommunale Klimaschutz- und Klimaanpassungsprojekte“ (FKKP) eine Zuwendung für entwicklungspolitische Projekte beantragen, die im Kontext partnerschaftlicher Kommunalbeziehungen mit einem Land des Globalen Südens entwickelt und umgesetzt werden.

Fördergegenstand

Investive Maßnahmen, Strategische Maßnahmen und Personal

Förderfähige Maßnahmen

Förderfähig sind nur Projekte, die sich der kommunalen Entwicklungspolitik zuordnen lassen und die unmittelbar und ausdrücklich beitragen zur:

  • Klimaminderung/Reduktion von Treibhausgasemissionen durch die Nutzung von effizienten und/oder regenerativen Technologien und/oder
  • Klimafolgenanpassung/Fähigkeit der Anpassung an den Klimawandel in davon besonders betroffenen Regionen (inkl. durch sogenannte slow-onset events) und/oder
  • Integration von Klimaschutz und -anpassung in Entwicklungsziele und -maßnahmen der Empfängerländer u. a. durch Institutionenaufbau, Kapazitätsentwicklung relevanter zivilgesellschaftlicher Akteure

Antragsberechtigte

Kommunen

Fördergebende Institution

Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung

Förderart

Zuschuss; Die Fördersumme liegt zwischen 100.000 € und 500.000 €.

Antragsverfahren

Das Antragsverfahren ist zweistufig. Zuerst muss eine Förderskizze eingereicht werden, bevor die erfolgreichen Bewerber zu einem förmlichen Förderantrag aufgefordert werden. 

Förderfenster

Förderfenster geschlossen

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