Förderprogramm Kälte- und Klimaanlagen

Gemäß der Richtlinie zur Förderung von Kälte- und Klimaanlagen mit nicht-halogenierten Kältemitteln in stationären Anwendungen im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative (Kälte-Klima-Richtlinie) vom 11. November 2022 wird der Einsatz von Klimaschutz-Technologien in gewerblichen Anwendungen gefördert. Die geförderten Maßnahmen führen zu einer Steigerung der Energieeffizienz, einer Minderung des Kältebedarfs sowie einer Reduktion der Emissionen fluorierter Treibhausgase. Sie tragen zur Erreichung der Klimaschutzziele der Bundesregierung bei.

Fördergegenstand

Investive Maßnahmen

Förderfähige Maßnahmen

Es wird der Einsatz von Klimaschutz-Technologien in gewerblichen Anlagen gefördert

  • Kälteerzeuger
  • Gewerbekälteanlagen NK / TK
  • Flüssigkeitskühlsätze
  • Sorptionsanlagen
  • Wärmepumpe zur Abwärmenutzung oder mit Wärmeübertrager
  • Komponenten, Systeme und Speicher
  • Kältespeicher
  • Freikühler mit Wärmeübertrager
  • Komponenten für Wärmepumpenbetrieb mit Außenverdampfer
  • Regenerativenergieanlagen

Antragsberechtigte

Kommunale Unternehmen, die die De-minimis-Grenze von 200.000 € (Straßentransportsektor 100.000 €) überschreiten.

Fördergebende Institution

Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz

Förderart

Zuschuss: Die maximale Förderhöhe liegt bei 150.000 €, bei einer Förderquote zwischen 30 % und 50 %.

Antragsverfahren

Das Antragsverfahren ist einstufig.

Förderfenster

zur Zeit geschlossen