Förderrichtlinie Extremwetterfolgen
Gefördert werden Maßnahmen zur Bewältigung der Folgen von Extremwetterereignissen auf Waldflächen.
Fördergegenstand
Investive Maßnahmen
Förderfähige Maßnahmen
- Räumung von Kalamitätsflächen
- insektizidfreie Waldschutzmaßnahmen zur Eindämmung und Bekämpfung von Schadorganismen sowie Maßnahmen zur Sicherung von Waldökosystemen
- Holzlagerplätze
- Wiederbewaldung von Kalamitätsflächen, die durch Extremwetterereignisse und deren Folgen entstanden sind
Antragsberechtigte
Waldbesitzer
Fördergebende Institution
Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen
Förderart
Zuschuss: Die Förderquote liegt zwischen 80 % und 90 % bei einem Maximalwert von 50.000 €.
Antragsverfahren
Das Antragsverfahren ist einstufig.
Förderfenster
Ganzjährig geöffnet