Förderrichtlinie Hochwasserrisikomanagement und Wasserrahmenrichtlinie (FöRL HWRM/WRRL)

Zuschuss für Maßnahmen, mit denen Sie die Europäische Wasserrahmenrichtlinie umsetzen oder das Hochwasserrisikomanagement verbessern können. Zusätzlich sind hier auch Sparregengefahrenkarten, darauf aufbauende Risikoanalysen und Konzepte förderfähig.

Fördergegenstand

Förderfähige Maßnahmen

  • Grundsätzliche oder überregionalen Planungen
  • Monitoring und Untersuchungen
  • Wasserbauliche Maßnahmen
  • Flächenbereitstellung
  • Öffentlichkeitsarbeit
  • Erstellung von Starkregengefahrenkarten, -risikoanalysen und -konzepten
  • Bildungsarbeit

 

Antragsberechtigte

Kommunen, kommunale Unternehmen, sondergesetzliche Wasserverbände, Sonstige

Fördergebende Institution

Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen (MUNV)

Förderart

Zuschuss, grundsätzlich 40 bis 80 % der förderfähigen Ausgaben, für Unternehmen 25 bis 70 %

Antragsverfahren

Das Antragsverfahren ist einstufig.

Förderfenster

zur Zeit geschlossen.

Antragstellungen jeweils zum 30.10. eines jeden Jahres

Weitere Informationen

Seite des Förderprogramms

Förderrichtlinie

Arbeitshilfe kommunales Starkregenrisikomanagement

die Antragsstellung erfolgt bei der zuständigen Bezirksregierung