Förderrichtlinie Hochwasserrisikomanagement und Wasserrahmenrichtlinie (FöRL HWRM/WRRL)
Zuschuss für Maßnahmen, mit denen Sie die Europäische Wasserrahmenrichtlinie umsetzen oder das Hochwasserrisikomanagement verbessern können. Zusätzlich sind hier auch Sparregengefahrenkarten, darauf aufbauende Risikoanalysen und Konzepte förderfähig.
Fördergegenstand
Förderfähige Maßnahmen
- Grundsätzliche oder überregionalen Planungen
- Monitoring und Untersuchungen
- Wasserbauliche Maßnahmen
- Flächenbereitstellung
- Öffentlichkeitsarbeit
- Erstellung von Starkregengefahrenkarten, -risikoanalysen und -konzepten
- Bildungsarbeit
Antragsberechtigte
Kommunen, kommunale Unternehmen, sondergesetzliche Wasserverbände, Sonstige
Fördergebende Institution
Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen (MUNV)
Förderart
Zuschuss, grundsätzlich 40 bis 80 % der förderfähigen Ausgaben, für Unternehmen 25 bis 70 %
Antragsverfahren
Das Antragsverfahren ist einstufig.
Förderfenster
zur Zeit geschlossen.
Antragstellungen jeweils zum 30.10. eines jeden Jahres
Weitere Informationen
Arbeitshilfe kommunales Starkregenrisikomanagement
die Antragsstellung erfolgt bei der zuständigen Bezirksregierung