Förderrichtlinie: Information, Aktivierung, Steuerung und Unterstützung von Maßnahmen zur Wiedervernässung von Moorböden (InAWi)

Fördergegenstand

Förderfähige Maßnahmen

Was wird gefördert?

  • Förderschwerpunkt 1 (FSP 1): Informationsmaßnahmen zur Steigerung der Akzeptanz und Beteiligung (z. B. für Flächeneigentümerinnen, Anwohnerinnen, Naturschutz- und Wirtschaftsakteure); Qualifizierungsmaßnahmen für Verwaltungen, Behörden und Verbände
  • Förderschwerpunkt 2 (FSP 2): Erstellung von Konzepten zur Identifizierung und Erschließung von Wiedervernässungspotenzialen in Moorregionen
  • Förderschwerpunkt 3 (FSP 3): Einsatz von Moorbodenschutzmanager*innen, die die Umsetzung der Maßnahmen vor Ort koordinieren
  • Förderschwerpunkt 4 (FSP 4): Erstellung und Veröffentlichung von länderübergreifenden Strategien zur Wiedervernässung von Moorböden

Antragsberechtigte

  • Förderschwerpunkt 1 (FSP 1): Juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts (z. B. Kommunen, Verbände, Vereine)
  • Förderschwerpunkt 2,3 (FSP 2,3): Gebietskörperschaften, Verwaltungseinrichtungen, Wasser- und Bodenverbände, mit Zustimmung der zuständigen Gebietskörperschaft
  • Förderschwerpunkt 4 (FSP 4): Vereine, Verbände und Organisationen, die länderübergreifend in Natur- oder Umweltschutz oder der Landwirtschaft tätig sind

Fördergebende Institution

Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und
Verbraucherschutz.

Förderart

Zuschuss: Die Förderquote liegt bei 90 % in den Förderschwerpunkten 1, 2 und 3 und bei 80 % im Förderschwerpunkt 4. Die maximale Fördersumme liegt abhängig vom Förderschwerpunkt bei bis zu 250.000 Euro.

Antragsverfahren

Das Antragsverfahren für die Förderung ist einstufig. Projektanträge für die Förderschwerpunkte 1 bis 3 können ganzjährig gestellt werden. Projektanträge für Förderschwerpunkt 4 erfolgen über ein Zeitfenster. Alle Anträge sind bei der Projektträgerin Zukunft – Umwelt – Gesellschaft (ZUG) gGmbH einzureichen. Anträge auf Zuwendung müssen über das Portal zur Beantragung von Fördermitteln des Bundes eingereicht werden.

Förderfenster

Geöffnet: Anträge für Förderschwerpunkte 1 bis 3 können ab dem 16.09.2024 ganzjährig eingereicht werden. Anträge für Förderschwerpunkt 4 im Zeitraum vom 01.11.2024 bis 28.02.2025