Förderung der Anpflanzung von neuen und Ergänzung bestehender Alleen

Wenn Sie Alleen neu anlegen oder wiederherstellen wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Fördergegenstand

Investive Maßnahmen

Förderfähige Maßnahmen

Neuanlage von Baumalleen in der freien Landschaft, die Ergänzungspflanzung und Wiederherstellung von Baumalleen innerstädtisch und in der freien Landschaft entlang von Kreis- und Gemeindestraßen, Wirtschaftswegen und Rad- und Wanderwegen.

Antragsberechtigte

Kommunen, Gemeindeverbände, natürliche Personen und juristische Personen des Privatrechts

Fördergebende Institution

Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen (MUNV)

Förderart

Zuwendung: Die Förderquote liegt bei 80 %. Die minimale Fördersumme liegt in bei 2.000 €

Antragsverfahren

Das Antragsverfahren ist einstufig.

Förderfenster

Ganzjährig geöffnet

Weitere Informationen

Seite des Förderprogramms

Alleen Kataster

Förderrichtlinie

die Antragsstellung erfolgt bei der zuständigen Bezirksregierung