Förderung der Anpflanzung von neuen und Ergänzung bestehender Alleen
Wenn Sie Alleen neu anlegen oder wiederherstellen wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Fördergegenstand
Investive Maßnahmen
Förderfähige Maßnahmen
Neuanlage von Baumalleen in der freien Landschaft, die Ergänzungspflanzung und Wiederherstellung von Baumalleen innerstädtisch und in der freien Landschaft entlang von Kreis- und Gemeindestraßen, Wirtschaftswegen und Rad- und Wanderwegen.
Antragsberechtigte
Kommunen, Gemeindeverbände, natürliche Personen und juristische Personen des Privatrechts
Fördergebende Institution
Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen (MUNV)
Förderart
Zuwendung: Die Förderquote liegt bei 80 %. Die minimale Fördersumme liegt in bei 2.000 €
Antragsverfahren
Das Antragsverfahren ist einstufig.
Förderfenster
Ganzjährig geöffnet
Weitere Informationen
die Antragsstellung erfolgt bei der zuständigen Bezirksregierung