Förderung forstlicher Maßnahmen im Körperschaftswald

Der Bund und das Land NRW fördern waldbauliche und ökologisch wertvolle Forstprojekte und holzwirtschaftliche Vorhaben mit öffentlichen Mitteln. Hierbei soll die Bedeutung des Waldes für die Umwelt, das Klima, die Reihnhaltung der Luft, den Wasserhaushalt, die Bodenfruchtbarkeit, den Erholungswert und den volkswirtschaftlichen Nutzen gefördert werden.

Fördergegenstand

Investive Maßnahmen

Förderfähige Maßnahmen

Ziel der Förderung ist:

  • Die Schaffung von Grundlagen für die Umsetzung einer naturnahen Waldbewirtschaftung
  • Die Entwicklung stabiler, standortangepasster Wälder unter Berücksichtigung der ökologischen und ökonomischen Leistungsfähigkeit sowie des Klimawandels
  • Die Herstellung einer standortgemäßen, klimaangepassten Baumartenmischung und die Sicherung der Stabilität und Vitalität der Bestände
  • Die Wiederherstellung und Erhaltung der Filter-, Puffer- und Speicherfunktionen der Waldböden und damit die Sicherung der Stabilität des Waldes
  • Die Verbesserung der forstwirtschaftlichen Infrastruktur, um unzureichend erschlossene Waldgebiete für eine nachhaltige Bewirtschaftung, zur Prävention sowie Bewältigung von Schadereignissen und für die Erholung suchende Bevölkerung zugänglich zu machen
  • Die Unterstützung forstwirtschaftlicher Zusammenschlüsse bei der Professionalisierung des Geschäftsbetriebes, um eine flächendeckende nachhaltige Waldbewirtschaftung zu unterstützen
  • Die Waldmehrung durch Aufforstung aus der landwirtschaftlichen Nutzung ausscheidender oder brachliegender Flächen unter Berücksichtigung der Belange des Naturschutzes und der Landschaftspflege

Antragsberechtigte

Waldbesitzer

Fördergebende Institution

Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen (MLV)

Förderart

Zuschuss auf Festbetragsbasis

Antragsverfahren

Das Antragsverfahren ist einstufig.

Förderfenster

Geöffnet