Förderung von Mietwohnraum

Die Mietwohnraumförderung fördert die Modernisierung bestehender Mietwohngebäude und die Verbesserung des Wohnumfelds unter bestimmten Voraussetzungen durch ein Darlehen. Gefördert werden unter anderem Anpassungsmaßnahmen an Klimafolgen, wie Verschattungselemente, Dach- und Fassadenbegrünung oder Maßnahmen zur dezentralen Versickerung.

Fördergegenstand

Investive Maßnahmen

Förderfähige Maßnahmen

Technologieoffene Entwicklung des Wohnungsbaus:

  • Förderung fortschrittlicher Standards und Anreize

Stadtentwicklung und soziale Durchmischung:

  • Besondere Aufmerksamkeit für geordnete Stadtentwicklung
  • Fokus auf Innenentwicklungen und integrierte Standorte

Klimaschutz und Energieeffizienz:

  • Reduktion von klimaschädlichen Treibhausgasen
  • Verringerung von Energiekosten und Erhöhung der Energiesicherheit
  • Zusatzförderungen für fortschrittliche Effizienzstandards und Klimaschutzmaßnahmen

Lebenssituation und Wohnbedarfe:

  • Förderung generationengerechten bzw. -übergreifenden Wohnens
  • Ausweitung der Förderung für Wohnraum für Auszubildende und Studierende
  • Standard-Barrierefreiheit ab Gebäudeklasse 3 in Landesbauordnung
  • Zusatzförderungen für Maßnahmen des ergänzenden Barrierenabbaus
  • Schwerpunkt auf Wohnplätze für Menschen mit Behinderungen

Ganzheitliche Siedlungsentwicklung:

  • Fokus auf Wohnungsbauprojekte, die die Entwicklung eines Wohnviertels berücksichtigen
  • Mischung von Fördermaßnahmen (Mietwohnungen, Modernisierung, Eigentum) in einem Quartier

Innovations- und Transformationsmotor für Wohnungsbau:

  • Unterstützung von experimentellem Wohnungsbau
  • Förderung von Wohnprojekten mit innovativem Anspruch und Qualitäten über Standards hinaus

Antragsberechtigte

Kommunale Unternehmen, Hausbesitzerinnen und Hausbesitzer, Bauträger, Genossenschaften und soziale Träger

Fördergebende Institution

Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen (MHKBD)

Förderart

Kredit (max. 150.000 €)

Antragsverfahren

Anträge sind bei den örtlichen Bewilligungsbehörden (Kreise und Kreisfreie Städte) einzureichen. Eine Einbindung der NRW.BANK ist zwingend notwendig, sobald das Vorhaben aus Sicht der Bewilligungsbehörde Realisierungschancen hat.

Förderfenster

Geöffnet

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