Förderung von Mietwohnraum
Die Mietwohnraumförderung fördert die Modernisierung bestehender Mietwohngebäude und die Verbesserung des Wohnumfelds unter bestimmten Voraussetzungen durch ein Darlehen. Gefördert werden unter anderem Anpassungsmaßnahmen an Klimafolgen, wie Verschattungselemente, Dach- und Fassadenbegrünung oder Maßnahmen zur dezentralen Versickerung.
Fördergegenstand
Investive Maßnahmen
Förderfähige Maßnahmen
Technologieoffene Entwicklung des Wohnungsbaus:
- Förderung fortschrittlicher Standards und Anreize
Stadtentwicklung und soziale Durchmischung:
- Besondere Aufmerksamkeit für geordnete Stadtentwicklung
- Fokus auf Innenentwicklungen und integrierte Standorte
Klimaschutz und Energieeffizienz:
- Reduktion von klimaschädlichen Treibhausgasen
- Verringerung von Energiekosten und Erhöhung der Energiesicherheit
- Zusatzförderungen für fortschrittliche Effizienzstandards und Klimaschutzmaßnahmen
Lebenssituation und Wohnbedarfe:
- Förderung generationengerechten bzw. -übergreifenden Wohnens
- Ausweitung der Förderung für Wohnraum für Auszubildende und Studierende
- Standard-Barrierefreiheit ab Gebäudeklasse 3 in Landesbauordnung
- Zusatzförderungen für Maßnahmen des ergänzenden Barrierenabbaus
- Schwerpunkt auf Wohnplätze für Menschen mit Behinderungen
Ganzheitliche Siedlungsentwicklung:
- Fokus auf Wohnungsbauprojekte, die die Entwicklung eines Wohnviertels berücksichtigen
- Mischung von Fördermaßnahmen (Mietwohnungen, Modernisierung, Eigentum) in einem Quartier
Innovations- und Transformationsmotor für Wohnungsbau:
- Unterstützung von experimentellem Wohnungsbau
- Förderung von Wohnprojekten mit innovativem Anspruch und Qualitäten über Standards hinaus
Antragsberechtigte
Kommunale Unternehmen, Hausbesitzerinnen und Hausbesitzer, Bauträger, Genossenschaften und soziale Träger
Fördergebende Institution
Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen (MHKBD)
Förderart
Kredit (max. 150.000 €)
Antragsverfahren
Anträge sind bei den örtlichen Bewilligungsbehörden (Kreise und Kreisfreie Städte) einzureichen. Eine Einbindung der NRW.BANK ist zwingend notwendig, sobald das Vorhaben aus Sicht der Bewilligungsbehörde Realisierungschancen hat.
Förderfenster
Geöffnet