Grüne Infrastruktur

Ziel des EFRE-Förderprogramms ist es, naturnahe Vorhaben im Siedlungsbereich und dessen Umland zu unterstützen, die dabei helfen, ökologisch wertvolle Flächen zu entwickeln und untereinander im urbanen Raum sowie mit Flächen im ländlichen Raum zu vernetzen.

Fördergegenstand

Investive Maßnahmen

Förderfähige Maßnahmen

  • Sicherung, Schaffung und Entwicklung von Offenlandflächen
  • Sicherung, Schaffung und Entwicklung von Gehölzstrukturen, wie Sukzessionswald, Baumreihen und Waldstrukturen,
  • Sicherung und Schaffung von naturnahen Gewässern, Auen und Feuchtbereichen
  • Entsiegelung und Entwicklung von Flächen zum Anlegen naturnaher Strukturen
  • Schaffung naturverträglicher Erholungsflächen

Antragsberechtigte

Kommunen, kommunale Einrichtungen und Unternehmen, Forschungs- und Bildungseinrichtungen, sowie Vereine und Stiftungen

Fördergebende Institution

Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen (MUNV)

Europäischer Fonds für regionale Entwicklung (EFRE)

Förderart

Zuwendung: Die Förderquote liegt zwischen 80 % und 90 %. Das förderfähige Mindestinvestitionsvolumen liegt bei 200.000 Euro.

Antragsverfahren

Das Antragsverfahren ist einstufig.

Förderfenster

Geöffnet bis zum 31.12.2025

Weitere Informationen

Seite des Förderprogramms

EFRE-Antragsportal

Förderbekanntmachung

Förderrichtlinie

die Bearbeitung erfolgt über die zuständige Bezirksregierung