Grüne Infrastruktur
Ziel des EFRE-Förderprogramms ist es, naturnahe Vorhaben im Siedlungsbereich und dessen Umland zu unterstützen, die dabei helfen, ökologisch wertvolle Flächen zu entwickeln und untereinander im urbanen Raum sowie mit Flächen im ländlichen Raum zu vernetzen.
Fördergegenstand
Investive Maßnahmen
Förderfähige Maßnahmen
- Sicherung, Schaffung und Entwicklung von Offenlandflächen
- Sicherung, Schaffung und Entwicklung von Gehölzstrukturen, wie Sukzessionswald, Baumreihen und Waldstrukturen,
- Sicherung und Schaffung von naturnahen Gewässern, Auen und Feuchtbereichen
- Entsiegelung und Entwicklung von Flächen zum Anlegen naturnaher Strukturen
- Schaffung naturverträglicher Erholungsflächen
Antragsberechtigte
Kommunen, kommunale Einrichtungen und Unternehmen, Forschungs- und Bildungseinrichtungen, sowie Vereine und Stiftungen
Fördergebende Institution
Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen (MUNV)
Europäischer Fonds für regionale Entwicklung (EFRE)
Förderart
Zuwendung: Die Förderquote liegt zwischen 80 % und 90 %. Das förderfähige Mindestinvestitionsvolumen liegt bei 200.000 Euro.
Antragsverfahren
Das Antragsverfahren ist einstufig.
Förderfenster
Geöffnet bis zum 31.12.2025
Weitere Informationen
die Bearbeitung erfolgt über die zuständige Bezirksregierung