KI-Leuchttürme für Umwelt, Klima, Natur und Ressourcen

Die Förderinitiative KI-Leuchttürme für Umwelt, Klima, Natur und Ressourcen ist ein Beitrag zur Umsetzung der KI-Strategie der Bundesregierung. Sie verfolgt das Ziel Deutschland und Europa zu einem führenden Standort für KI-Technologien zu machen und eine verantwortungsvolle und gemeinwohlorientierte Entwicklung und Nutzung von KI voranzubringen. Gefördert werden KI-Anwendungen, die den Nutzen von KI-Innovationen für Umwelt-, Klima- und Naturschutz als konkrete und übertragbare Beispiele aufzeigen. Als Leuchttürme sollen diese Projekte beispielgebend sein für eine umwelt- und klimagerechte Digitalisierung.

Fördergegenstand

Investive Maßnahmen

Förderfähige Maßnahmen

Gefördert werden im Rahmen dieser Förderrichtlinie Einzel- oder Verbundprojekte, deren zentrales Ziel es ist, mit Hilfe von KI die Vermeidung oder Verminderung von Treibhausgasemissionen zu erreichen, der Verschmutzung der Umwelt entgegenzuwirken, Biodiversität und Ökosysteme zu überwachen, zu schützen bzw. zu fördern und/oder Beiträge zur Klimawandelanpassung zu leisten. Als Querschnittstechnologie ist KI vielfältig einsetzbar, beispielsweise bei der Auswertung von Datenströmen aus der Umweltbeobachtung, der Erfassung von Einsparpotenzialen und der Identifikation von geeigneten Schutzmaßnahmen natürlicher Ökosysteme, der umweltverträglichen Optimierung von technischen Bewirtschaftungsverfahren natürlicher Ressourcen sowie der Abschätzung ihrer Umweltfolgen oder auch bei der Entscheidungsunterstützung in komplexen Entwicklungsszenarien. Dabei soll eines oder mehrere der Themenfelder des Aktionsprogramms Natürlicher Klimaschutz bearbeitet werden:

  1. Schutz intakter Moore und Wiedervernässung
  2. Naturnaher Wasserhaushalt mit lebendigen Flüssen, Seen und Auen
  3. Meere und Küsten
  4. Wildnis und Schutzgebiete
  5. Waldökosysteme
  6. Böden als Kohlenstoffspeicher
  7. Natürlicher Klimaschutz auf Siedlungs- und Verkehrsflächen

Antragsberechtigte

Staatliche und nichtstaatliche Hochschulen sowie außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, kommunale Gebietskörperschaften (einschließlich kommunaler Unternehmen und Zweckverbände), Organisationen (z. B. Stiftungen, Verbände, Vereine, Gewerkschaften), sowie Unternehmen

Fördergebende Institution

Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz

Förderart

Zuwendung: Die Förderquote wird individuell festlegt. Die maximale Fördersumme liegt bei 3.000.000 €

Antragsverfahren

Das Antragsverfahren ist zweistufig. Zuerst muss eine Förderskizze eingereicht werden, bevor die erfolgreichen Bewerber zu einem förmlichen Förderantrag aufgefordert werden. 

Förderfenster

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