Klimaanpassung im Rheinischen Revier – Attraktives und resilientes Lebensumfeld gemeinsam gestalten
Mit dem Förderangebot „Klimaanpassung im Rheinischen Revier – Attraktives und resilientes Lebensumfeld gemeinsam gestalten“ unterstützt die Landesregierung Kommunen im Rheinischen Revier dabei, investive und nicht-investive Maßnahmen zur Verminderung der Verletzlichkeit sowie zum Erhalt und zur Steigerung der Anpassungsfähigkeit gegenüber den Folgen des Klimawandels umzusetzen. Auf diese Weise sollen insbesondere die Klimaresilienz gestärkt und gesteigert und in diesem Zuge Beiträge zum Boden- und Flächenschutz, zum Schutz von Gewässern, zur Biodiversität, zur Umweltgerechtigkeit sowie zur menschlichen Gesundheit bzw. zum Erhalt der Lebensqualität geleistet werden.
Fördergegenstand
Investive Maßnahmen
Förderfähige Maßnahmen
Förderkategorie A
- Entsiegelung befestigter oder (teil-)versiegelter Flächen,
- Begrünung von Dächern oder Fassaden,
- Pflanzung standortgerechter, klimaresilienter Baum- und Straucharten,
- Herstellung von Anlagen zur Regenwasserversickerung, -speicherung und -nutzung sowie weitere Maßnahmen zur Bewässerung von Grünflächen (nach dem „Schwammstadt-Prinzip“),
- Herstellung von Anlagen und Systemen, die dem gezielten Ableiten oder Rückhalten von Sturzfluten dienen,
- Errichtung von Trinkwasserbrunnen,
- Verschattungselemente,
- Schulhof-/Kitahof-Umgestaltung durch das Anlegen eines Schul-/Kitagartens, Anlegen von grünen Klassenzimmern, Entsiegelung von Schul- und Kitahöfen.
- Klimaangepasste Entwicklung von Fließgewässern
Die Förderkategorien B und C sind weniger standardisiert und erfolgen nach dem sogenannten Dialogverfahren. Förderkategorie B dient der Umsetzung von Maßnahmen, die sich aus bestehenden Anpassungskonzepten oder anderen Planungsgrundlagen herleiten und begründen lassen. Nach Förderkategorie C können Klimaanpassungsmaßnahmen mit Bezug zu Wasser- und Bodenmaßnahmen im Rheinischen Revier gefördert werden, soweit sie eine öffentliche Aufgabe erfüllen.
Antragsberechtigte
Antragsberechtigt im Sinne dieses Förderangebots sind die Stadt Mönchengladbach, die Städteregion Aachen, die Kreise Düren, Euskirchen, Heinsberg, der Rhein-Erft-Kreis, der Rhein-Kreis Neuss sowie alle Kommunen dieser Kreise, Gemeindeverbände, wie Zweckverbände, sowie weitere Vorhabenträger, soweit die durchgeführte Maßnahme eine öffentliche Aufgabe erfüllt.
Fördergebende Institution
Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen (MUNV)
Förderart
Zuwendung, bei einem Mindestinvestitionsvolumen von 12.500 Euro pro Antrag. Die Förderquote liegt bei bis zu 90 %.
Antragsverfahren
Förderkategorie A: Einstufige Richlinenförderung
Förderkategorie B: Dialogverfahren
Förderfenster
Geöffnet in der ersten Runde für Förderkategorie B und C bis zum 30. April 2025. Gesamtantragsschluss 30.06.2026