Klimaanpassung.Kommunen.NRW

Definiertes Ziel des Aufrufs „Klimaanpassung.Kommunen.NRW“ ist die Begrenzung der negativen Auswirkungen des Klimawandels, indem parallel zum Klimaschutz die Widerstandsfähigkeit von Umwelt, Natur und Menschheit gestärkt und Klimawandelvorsorge betrieben werden.

Fördergegenstand

Investive Maßnahmen

Förderfähige Maßnahmen

Gefördert werden:

  • Vorhaben zum Schutz vor Überhitzung, Dürre und Trockenheit
  • Vorhaben zur Schaffung von Verdunstungskühle
  • Vorhaben zur Wiederherstellung natürlicher Bodenaustausch-Prozesse
  • Vorhaben zur Verfolgung des Schwammstadt-Prinzips (zum Versickern, Verdunsten, Speichern, Zurückhalten und schadfreiem Ableiten von Niederschlagwasser)
  • Vorhaben zum Schutz vor klimawandelbedingten Naturgefahren und Extremwetterereignissen

Antragsberechtigte

Kommunen, Forschungs- und Bildungseinrichtungen, Kammern, Vereine und Stiftungen

Fördergebende Institution

Das Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen
EU - Europäischer Fond für regionale Entwicklung (EFRE)

 

Förderart

Zuschuss: Die Förderquote liegt zwischen 80 % und 90 %. Das förderfähige Mindestinvestitionsvolumen liegt bei 200.000 Euro.

Antragsverfahren

Das Antragsverfahren ist zweistufig. Zuerst muss eine Förderskizze eingereicht werden, bevor die erfolgreichen Bewerber zu einem förmlichen Förderantrag aufgefordert werden. 

Förderfenster

Das Förderfenster ist geschlossen