Klimaanpassung.Unternehmen.NRW
Mit dieser EFRE-Fördermaßnahme sollen gezielt kleine und mittlere Unternehmen dabei unterstützt werden, ihre wirtschaftlichen Aktivitäten zu schützen, indem sie ihre Liegenschaften an die negativen Folgen des Klimawandels anpassen bzw. diese klimaresilienter gestalten.
Fördergegenstand
Investive Maßnahmen
Förderfähige Maßnahmen
Förderfähig sind:
- Dach- und Fassadenbegrünungen, prioritär mit Einsaat heimischer Arten, Retentionsdächer (Blaudächer) oder Retentionsgründächer (Grün-Blaudächer)
- Baumrigolen, Baum- und Strauchpflanzungen, prioritär heimischer Arten sowie Streuobstwiesen
- Flächenentsiegelung, Versickerungsanlagen (zum Beispiel Retentionsflächen/-mulden, bewachsene Gräben) sowie Maßnahmen der Regenwasserrückhaltung-, -speicherung und -nutzung zur Bewässerung von Grünflächen wie zum Beispiel Regenrückhaltebecken, Retentionstiefbeete, Sickerteiche, Füllkörperrigolen, Retentionszisternen oder ähnliche sowie naturnaher Gewässer
- Naturbasierte Hochwassermaßnahmen, Naturbasierte Maßnahmen zum Schutz vor Hochwasser und Starkregen
- Windschutzhecken, prioritär heimischer Arten
- Bau von Verschattungsanlagen (zum Beispiel außenliegenden Sonnenschutz)
- Naturnah ausgestaltete oberirdische Zuleitung von Gewässern und Notwasserwege
Antragsberechtigte
Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen und kleine und mittlere kommunale Unternehmen
Fördergebende Institution
Das Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen
EU - Europäischer Fond für regionale Entwicklung (EFRE)
Förderart
Zuschuss: Die Förderquote liegt bei maximal 60 %. Das förderfähige Mindestinvestitionsvolumen liegt bei 200.000 Euro.
Antragsverfahren
Das Antragsverfahren ist zweistufig. Zuerst muss eine Förderskizze eingereicht werden, bevor die erfolgreichen Bewerber zu einem förmlichen Förderantrag aufgefordert werden.
Förderfenster
Geöffnet bis zum 31.03.2026