Kommunal Invest/Plus
Wenn Sie als Kommune oder öffentliche Einrichtung in Infrastrukturmaßnahmen investieren möchten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen ein Darlehen erhalten.
Fördergegenstand
Förderfähige Maßnahmen
- Maßnahmen zur Luftreinhaltung (Fahrzeuge ohne Verbrennungsmotor, selbstgenutzte Normale- oder Schnellladeinfrastruktur etc.)
- allgemeinen Verwaltung
- öffentlichen Sicherheit und Ordnung
- Wissenschaft, Technik und Kulturpflege
- Stadt- und Dorfentwicklung
- touristische Infrastruktur
- soziale Infrastruktur (z.B. Kindergärten, Schulen)
- Wasserversorgung und Abwasserentsorgung
- kommunale Verkehrsinfrastruktur
- Energieeinsparung und Umstellung auf umweltfreundliche Energieträger
- Grundstücke, die notwendiger Bestandteil eines aktuell anstehenden Investitionsvorhabens sind, können mitfinanziert werden. Außerdem können Erschließungsmaßnahmen und Aufwendungen für den Grunderwerb, die dauerhaft von der Kommune zu tragen und nicht umlagefähig sind (z. B. für öffentliche Wege), finanziert werden.
Antragsberechtigte
Kommunen, kommunale Eigenbetriebe, kommunale Gemeindeverbände
Fördergebende Institution
NRW.Bank
Förderart
Kredit
Antragsverfahren
Das Antragsverfahren ist einstufig.
Förderfenster
Ganzjährig geöffnet