Natürlicher Klimaschutz in Kommunen (NKK)
Mit dem Zuschussprogramm „Natürlicher Klimaschutz in Kommunen“ (KFW 444) werden Maßnahmen gefördert, mit denen Sie innerörtliche Grünflächen naturnah gestalten und umgestalten, Stadtbäume pflanzen und Naturoasen schaffen können.
Fördergegenstand
Investive Maßnahmen, strategische Maßnahmen und Personal
Förderfähige Maßnahmen
Naturnahes Grünflächenmanagement
- Pflegekonzepte und -pläne erstellen (vorausgesetzt, Sie setzen mindestens eine Maßnahme um)
- Beschaffung von technischer Ausstattung zur insektenschonenden Pflege
- Naturnahe Grünflächen anlegen und bestehende Grünflächen zu naturnahen Grünflächen aufwerten
- Personal aus- und weiterbilden lassen
Pflanzung von Bäumen
- Stadtbaumkonzepte erstellen (vorausgesetzt, Sie setzen mindestens eine Maßnahme um)
- Straßenbäume pflanzen
- Einzelbäume pflanzen
- nachträglich Standorte optimieren, um Bestandsbäume zu erhalten
- Neupflanzungen bis zu drei Jahre pflegen
Schaffung von Naturoasen
- Kleine, lokalklimatisch wirksame Parkanlagen (Pikoparks) schaffen und qualifizieren
- Naturerfahrungsräume schaffen
- Urbane Waldgärten schaffen
- Urbane Wälder schaffen
- Innerörtliche Kleingewässer renaturieren
- Neupflanzungen bis zu drei Jahre pflegen
Antragsberechtigte
Kommunale Gebietskörperschaften, Gemeindeverbände, rechtlich unselbstständige Eigenbetriebe von kommunalen Gebietskörperschaften, Kommunale Zweckverbände, weitere Körperschaften des öffentlichen Rechts, sofern sie nicht dem Bund oder den Ländern zuzuordnen sind (z.B. Kirchen).
Fördergebende Institution
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV)
Förderart
Zuschuss: Die Förderquote liegt zwischen 80 % und 90 %. Es keine Mindest- oder Maximalgrenzen. Die Fördergelder können an Dritte weitergeleitet werden.
Antragsverfahren
Das Antragsverfahren ist einstufig.
Förderfenster
Geöffnet bis 2026 (Die Mittel für 2024 sind ausgeschöpft)