REVIER.GESTALTEN
Fördergegenstand
Investive Maßnahmen
Förderfähige Maßnahmen
Gefördert werden Maßnahmen, die zu rekultivierenden Tagebauumfelder in diesen Bereichen aufwerten:
- Landschaft
- Städtebau
- Kultur
- Freizeit und Naherholung
- Verkehr bzw. Mobilität
- Naherholung
- Ökologie bzw. Klimaanpassung
Antragsberechtigte
Kommunen, Privatpersonen, Organisationen, Unternehmen und Vereine.
Fördergebende Institution
Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen und die Bundesregierung
Förderart
Zuwendung
Antragsverfahren
Das Antragsverfahren ist zweistufig und wird über die Bezirksregierung Köln und/oder den Projektträger Jülich (PtJ) abgewickelt. Die Einrichung einer Projektidee erfolgt über ein Förderportal. Die weitere Bearbeitung erfolgt im Dialogverfahren.
Förderfenster
Geöffnet bis zum 31.12.2026