Richtlinie über die Förderung der Einrichtung neuer interkommunaler Kooperationen
Mit dem in dieser Richtlinie geregelten Förderprogramm sollen Anreize für Kommunen geschaffen werden, neue für interkommunale Zusammenarbeit geeignete Aufgabenbereiche zu identifizieren und sie der gemeinsamen Aufgabenwahrnehmung zu öffnen.
Fördergegenstand
Förderfähige Maßnahmen
Gegenstand der Förderung ist die Anbahnung, Vorbereitung und Einrichtung von neuen Kooperationen interkommunaler Zusammenarbeit, zu denen sich nordrhein-westfälische Gemeinden und/oder Gemeindeverbünde freiwillig zusammenschließen (Kooperationsprojekt).
Dabei werden die Neugründung oder Erweiterung von Zusammenschlüssen zu folgenden Themen gefördert:
- Aufgaben der allgemeinen Verwaltung, insbesondere in den Bereichen Innere Verwaltung, Finanzwirtschaft, Sicherheit und Ordnung, Gebäude- und Liegenschaftsmanagement, Datenverarbeitung und Personal oder
- Aufgaben der Daseinsvorsorge und der kommunalen Infrastruktur. Es können auch Zuwendungen für Kooperationsprojekte in anderen Aufgabenbereichen gewährt werden.
Antragsberechtigte
Kommunen, kommunale Unternehmen
Fördergebende Institution
Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen (MHKBD)
Förderart
Zuwendung: Die Förderung ist eine Festbetragsförderung in Höhe von 150.000 €, mit einer Erhöhung um 30.000 € pro weiterem Projektpartner. In Ausnahmefällen können Projekte mit einer Förderquote von bis zu 90 % gefördert werden.
Antragsverfahren
Das Antragsverfahren ist einstufig.
Förderfenster
Ganzjährig bis zum 31. Dezember 2026
Weitere Informationen
Die Antragsstellung erfolgt bei der zuständigen Bezirksregierung