Richtlinie über die Förderung der Einrichtung neuer interkommunaler Kooperationen

Mit dem in dieser Richtlinie geregelten Förderprogramm sollen Anreize für Kommunen geschaffen werden, neue für interkommunale Zusammenarbeit geeignete Aufgabenbereiche zu identifizieren und sie der gemeinsamen Aufgabenwahrnehmung zu öffnen.

Fördergegenstand

Förderfähige Maßnahmen

Gegenstand der Förderung ist die Anbahnung, Vorbereitung und Einrichtung von neuen Kooperationen interkommunaler Zusammenarbeit, zu denen sich nordrhein-westfälische Gemeinden und/oder Gemeindeverbünde freiwillig zusammenschließen (Kooperationsprojekt).

Dabei werden die Neugründung oder Erweiterung von Zusammenschlüssen zu folgenden Themen gefördert:

  • Aufgaben der allgemeinen Verwaltung, insbesondere in den Bereichen Innere Verwaltung, Finanzwirtschaft, Sicherheit und Ordnung, Gebäude- und Liegenschaftsmanagement, Datenverarbeitung und Personal oder
  • Aufgaben der Daseinsvorsorge und der kommunalen Infrastruktur. Es können auch Zuwendungen für Kooperationsprojekte in anderen Aufgabenbereichen gewährt werden.

Antragsberechtigte

Kommunen, kommunale Unternehmen

Fördergebende Institution

Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen (MHKBD)

Förderart

Zuwendung: Die Förderung ist eine Festbetragsförderung in Höhe von 150.000 €, mit einer Erhöhung um 30.000 € pro weiterem Projektpartner. In Ausnahmefällen können Projekte mit einer Förderquote von bis zu 90 % gefördert werden.

Antragsverfahren

Das Antragsverfahren ist einstufig.

Förderfenster

Ganzjährig bis zum 31. Dezember 2026

Weitere Informationen

Website des Förderprogramms

Förderrichtlinie

Die Antragsstellung erfolgt bei der zuständigen Bezirksregierung