Richtlinie zur Förderung von Klimaschutzprojekten im kommunalen Umfeld (Kommunalrichtlinie)

Die Nationale Klimaschutzinitiative (NKI) unterstützt seit 2008 Klimaschutzprojekte in ganz Deutschland, die einen entscheidenden Beitrag leisten, um die nationalen Klimaschutzziele zu erreichen.

Fördergegenstand

Investive Maßnahmen

Förderfähige Maßnahmen

  • Sanierung und Nachrüstung von raumlufttechnischen Anlagen
  • Systemische Optimierung in der Trinkwasserversorgung
  • Austausch von Elektrogeräten zur Erwärmung, Kühlung und Reinigung durch Geräte der höchsten am Markt verfügbaren Energieeffizienzklasse

Antragsberechtigte

Kommunen, kommunale Betriebe, kommunale Zweckverbände, öffentliche, gemeinnützige und religionsgemeinschaftliche Träger von Einrichtungen der Erziehung, gemeinnützige Vereine, Religionsgemeinschaften mit Körperschaftsstatus

 

Fördergebende Institution

Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz

Förderart

Zuwendung: Die Förderquote liegt zwischen 20 % und 100 %.

Antragsverfahren

Das Antragsverfahren ist einstufig.

Förderfenster

Ganzjährig geöffnet