Richtlinie zur Förderung von Klimaschutzprojekten im kommunalen Umfeld (Kommunalrichtlinie)
Die Nationale Klimaschutzinitiative (NKI) unterstützt seit 2008 Klimaschutzprojekte in ganz Deutschland, die einen entscheidenden Beitrag leisten, um die nationalen Klimaschutzziele zu erreichen.
Fördergegenstand
Investive Maßnahmen
Förderfähige Maßnahmen
- Sanierung und Nachrüstung von raumlufttechnischen Anlagen
- Systemische Optimierung in der Trinkwasserversorgung
- Austausch von Elektrogeräten zur Erwärmung, Kühlung und Reinigung durch Geräte der höchsten am Markt verfügbaren Energieeffizienzklasse
Antragsberechtigte
Kommunen, kommunale Betriebe, kommunale Zweckverbände, öffentliche, gemeinnützige und religionsgemeinschaftliche Träger von Einrichtungen der Erziehung, gemeinnützige Vereine, Religionsgemeinschaften mit Körperschaftsstatus
Fördergebende Institution
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Förderart
Zuwendung: Die Förderquote liegt zwischen 20 % und 100 %.
Antragsverfahren
Das Antragsverfahren ist einstufig.
Förderfenster
Ganzjährig geöffnet