Struktur- und Dorfentwicklung des ländlichen Raums
Unterstützung für die Entwicklung von Orten und Ortsteilen mit bis zu 10.000 Einwohnerinnen und Einwohner, die innerhalb der Gebietskulisse des ländlichen Raums Nordrhein-Westfalens liegen.
Fördergegenstand
Förderfähige Maßnahmen
- Maßnahmen zur Gestaltung von dörflichen Plätzen, Straßen, Wegen, Freiflächen sowie von Ortsrändern
- Maßnahmen zur Schaffung, Erhaltung und zum Ausbau dorfgemäßer Gemeinschaftseinrichtungen
- Mehrfunktionshäuser, Räume zur gemeinschaftlichen Nutzung sowie Co-Working Spaces
- Maßnahmen zur Erhaltung regionaltypischer ländlicher Bausubstanz
- Maßnahmen zur Schaffung, Erhaltung, Verbesserung und zum Ausbau von Freizeit- und Naherholungseinrichtungen mit überwiegend lokalem oder regionalem Bezug, einschließlich ergänzender Nebenanlagen und Ausschilderungen
- Maßnahmen land- und forstwirtschaftlicher Betriebe zur Umnutzung ihrer Bausubstanz sowie deren Vorbereitung und Begleitung, insbesondere für Gewerbe-, Dienstleistungs-, Handels-, kulturelle, öffentliche und gemeinschaftliche Zwecke, Umnutzung dörflicher Bausubstanz
- Maßnahmen zur Entwicklung von IT- und softwaregestützten Lösungen zur Förderung der Infrastruktur ländlicher Gebiete im Rahmen der gemeinsamen Agrarpolitik der Europäischen Union gemäß § 1 Absatz 1 Nummer 7 des GAKG und die Durchführung von Schulungsmaßnahmen zu deren Implementierung und Anwendung
- Investitionen in stationäre und mobile Einrichtungen für lokale Basisdienstleistungen
- Hinweise auf Sehenswürdigkeiten, neue oder ersetzende Ausschilderung von Wegen sowie Aufstellung oder Aktualisierung von Verweis- oder Erläuterungstafeln einschließlich damit im Zusammenhang stehender Verweileinrichtungen
- Maßnahmen zur Schaffung, Erhaltung, Verbesserung und der Ausbau von zur öffentlichen Nutzung vorgesehenen Ausstellungs-, Museums- oder anderer Gebäude zur Bereitstellung von Tourismusdienstleistungen.
Antragsberechtigte
Gemeinden, Gemeindeverbände, gemeinnützige Organisationen sowie natürliche Personen, Personengesellschaften, juristische Personen des Privatrechts sowie des öffentlichen Rechts in Orten und Ortsteilen mit bis zu 10.000 Einwohnerinnen und Einwohner.
Fördergebende Institution
Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen (MLV)
Förderart
Zuwendung: Die Förderhöchstsummen liegen entweder bei 50.000 €, 200.000 € oder 250.000 €. Der Fördersatz liegt bei 35, 65 oder 85 Prozent.
Antragsverfahren
Das Antragsverfahren ist einstufig.
Förderfenster
zur Zeit geschlossen