Wohnviertel im Wandel

Förderung von Klimaanpassungsmaßnahmen über das Programm "Wohnviertel im Wandel"

Kalender Icon16.12.2022

Über das neue EFRE-Förderprogramm "Wohnviertel im Wandel" des nordrhein-westfälischen Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bauen und Digitalisierung (MHKBD) gibt es die Möglichkeit sich die Umsetzung von Klimaanpassungsmaßnahme fördern zu lassen. Das Programm unterstützt Kommunen bei ihren Vorhaben, Stadtteile und Ortsteile aufzuwerten, in denen sich ökonomische, soziale, demographische, städtebauliche und ökologische Herausforderungen konzentrieren. Schwerpunkte beim Mitteleinsatz werden dabei auf die Themen „Klimaschutz und Klimafolgenanpassung“ und „nachhaltige Entwicklung“ gelegt. In diesem Kontext sollen insbesondere die Neunutzung von Brachflächen, die Herstellung natürlicher städtischer Grünräume und die Modernisierung der Gemeinbedarfsinfrastruktur mit ambitionierten energetischen Standards vorangetrieben werden.

Förderfähig sind investive Baumaßnahmen, insbesondere die

  • Entwicklung und Aufbereitung von Brach- und Konversionsflächen zu stadtentwicklungspolitischen Zwecken,
  • Generationengerechte und klimafreundliche Aufwertung bestehender und Herstellung neuer öffentlicher Grün- und Freiflächen (zum Beispiel Parkanlagen, Entsiegelung von öffentlich zugänglichen Schulhöfen, Spiel- und Freizeitanlagen),
  • Verbesserung des öffentlichen Raumes/Wohnumfeldes (Straßen, Wege, Plätze inklusive Begleitgrün),
  • Modernisierung und Herstellung öffentlicher Gemeinbedarfseinrichtungen für Zwecke der Begegnung, der kulturellen oder sozialen Versorgung, der außerschulischen Bildung und des Sports sowie zur Integration von Zuwanderern (zum Beispiel Stadtteilbibliotheken, Musikschulen, Volkshochschulen, Schwimmbäder).

Der Aufruf richtet sich an Kommunen. Es ist zu beachten, dass die beantragten Maßnahmen Teil von ganzheitlichen integrierten Handlungs- bzw. Entwicklungskonzepten sein müssen, die vom Rat der Kommune beschlossen worden sind.

Insgesamt gibt es drei Einreichungsrunden mit den folgenden Fristen:

Einreichungsrunde 1 bis 31.12.2022
Einreichungsrunde 2 bis 30.09.2023
Einreichungsrunde 3 bis 30.09.2024

Hier geht es direkt zur Förderbekanntmachung.

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