Natürlicher Klimaschutz in Kommunen (NKK)

Mit dem Zuschussprogramm „Natürlicher Klimaschutz in Kommunen“ (KFW 444) werden Maß­nahmen gefördert, mit denen Sie inner­örtliche Grün­flächen naturnah gestalten und umgestalten, Stadt­bäume pflanzen und Natur­oasen schaffen können.

Fördergegenstand

Investive Maßnahmen, strategische Maßnahmen und Personal

Förderfähige Maßnahmen

Naturnahes Grünflächenmanagement

  • Pflegekonzepte und -pläne erstellen (vorausgesetzt, Sie setzen mindes­tens eine Maß­nahme um)
  • Beschaffung von technischer Ausstattung zur insektenschonenden Pflege
  • Naturnahe Grünflächen anlegen und bestehende Grünflächen zu natur­nahen Grünflächen aufwerten
  • Personal aus- und weiterbilden lassen

Pflanzung von Bäumen

  • Stadtbaumkonzepte erstellen (vorausgesetzt, Sie setzen mindes­tens eine Maß­nahme um)
  • Straßenbäume pflanzen
  • Einzelbäume pflanzen
  • nachträglich Standorte optimieren, um Bestands­bäume zu erhalten
  • Neupflanzungen bis zu drei Jahre pflegen

Schaffung von Naturoasen

  • Kleine, lokalklimatisch wirksame Parkanlagen (Pikoparks) schaffen und quali­fizieren
  • Naturerfahrungsräume schaffen
  • Urbane Waldgärten schaffen
  • Urbane Wälder schaffen
  • Innerörtliche Kleingewässer renaturieren
  • Neupflanzungen bis zu drei Jahre pflegen

Antragsberechtigte

Kommunale Gebietskörperschaften, Gemeindeverbände, rechtlich unselbstständige Eigenbetriebe von kommunalen Gebietskörperschaften, Kommunale Zweckverbände, weitere Körperschaften des öffentlichen Rechts, sofern sie nicht dem Bund oder den Ländern zuzuordnen sind (z.B. Kirchen).

Fördergebende Institution

Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV)

Förderart

Zuschuss: Die Förderquote liegt zwischen 80 % und 90 %. Es keine Mindest- oder Maximalgrenzen. Die Fördergelder können an Dritte weitergeleitet werden.

Antragsverfahren

Das Antragsverfahren ist einstufig.

Förderfenster

Geöffnet bis 2026 (Die Mittel für 2024 sind ausgeschöpft)