Kommunalberatung Klimafolgenanpassung NRW
Herzlich Willkommen auf den Seiten der Kommunalberatung Klimafolgenanpassung NRW. Wir informieren Sie an dieser Stelle über unsere Beratungsangebote rund um die Klimafolgenanpassung für Nordrhein-Westfalen. Sie haben Fragen zum Einstieg in den Klimaanpassungsprozess, zur Umsetzung oder Finanzierung von Maßnahmen oder zur Bewusstseinsbildung rund um die Folgen des Klimawandels in NRW? Dann sind Sie hier richtig. In den Bereichen Beratung, Förderung und Vernetzung stellen wir Ihnen weiter unten auf dieser Seite unsere Angebote vor.
Das Angebot der Kommunalberatung zur Klimafolgenanpassung soll Kommunen stärken, die bereits klimaaktiv sind und sich weiterentwickeln wollen, und Kommunen sensibilisieren, motivieren und bedarfsorientiert unterstützen, die bislang keine oder nur wenige Aktivitäten in der Anpassung an die Folgen des Klimawandels unternommen haben. Die Kommunalberatung zielt darauf ab, die Klimafolgenanpassung in NRW-Kommunen als integrierten Bestandteil ihres kommunalen Handelns dauerhaft und wirksam zu verankern.
Sie können uns jederzeit zu Ihren Fragen rund um Klimaanpassungsbelange ansprechen. Dies geht sowohl schriftlich als auch telefonisch.
Schriftlich erreichen Sie uns über unser Funktionspostfach klimaatlas@lanuv.nrw.de oder nutzen Sie unser Kontaktformular, telefonisch sind wir für Sie unter der Nummer 02361 305-6387 erreichbar. Nutzen Sie zudem das Angebot, sich in unsere Kontaktliste der Klimaanpassungszuständigen aufnehmen zu lassen. Melden Sie sich hierfür bitte formlos über das oben genannte Funktionspostfach.
Hintergrundinformationen zur Klimafolgenanpassung in Nordrhein-Westfalen finden Sie zudem in unserem Bereich "Klimaanpassung erklärt".
Das Land NRW hat im Juli 2021 das bundesweit erste Klimaanpassungsgesetz verabschiedet. In diesem Kontext wurde im Auftrag des Ministeriums für Umwelt, Naturschutz und Verkehr vom Deutschen Institut für Urbanisatik der Klimaanpassungs-Check für Kommunen in NRW entwickelt. Die Orientierungshilfe unterstützt Städte, Gemeinden und Kreise bei der Umsetzung des Berücksichtigungsgebots (siehe § 6 KlAnG).
Am 24. Mai 2024 fand unsere Auftaktveranstaltung zur Kommunalberatung Klimafolgenanpassung NRW statt. Die Präsentationen sowie die Dokumentation der Veranstaltungsergebnisse finden Sie hier: