chance.natur – Bundesförderung Naturschutz

"chance.natur" dient der "Errichtung und Sicherung schutzwürdiger Teile von Natur und Landschaft mit gesamtstaatlich repräsentativer Bedeutung". Mit dem Programm leistet die Bundesregierung einen wesentlichen Beitrag zum Schutz der biologischen Vielfalt und des nationalen Naturerbes in Deutschland.

Fördergegenstand

Förderfähige Maßnahmen

Förderfähig sind im Zusammenhang mit Naturschutzgroßprojekten:

  • die Pflege- und Entwicklungsplanung
  • Moderationen
  • der Ankauf und Tausch von Flächen
  • die Pacht von Flächen
  • Ausgleichszahlungen
  • die Detail- und Ausführungsplanungen sowie Gutachten
  • Maßnahmen des Biotopmanagements
  • Projektbegleitende Informationsmaßnahmen
  • Evaluierungen
  • Personal- und Sachausgaben

Antragsberechtigte

Natürliche und juristische Personen mit Sitz in der Bundesrepublik Deutschland, in der Regel Kommun

Fördergebende Institution

Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV)

Förderart

Zuschuss: Die Förderquote beträgt bis zu 75%. Eine Kumulierung mit Mitteln anderer Förderprogramme der Europäischen Union und des Bundes ist ausgeschlossen.

 

Antragsverfahren

Das Antragsverfahren ist zweistufig. Zuerst muss eine Förderskizze eingereicht werden, bevor die erfolgreichen Bewerber zu einem förmlichen Förderantrag aufgefordert werden. 

Förderfenster

Das Förderfenster ist geöffnet