
Förderprogramm Klimaanpassung in sozialen Einrichtungen (AnpaSo) startet in die nächste Runde
Vom 1. Oktober bis 15. Dezember 2024 können soziale Einrichtungen und deren Trägerinnen und Träger finanzielle Unterstützung für Maßnahmen zur Anpassung an die Folgen der Klimakrise beantragen.
Die Förderung „Klimaanpassung in sozialen Einrichtungen“ (AnpaSo) startet in die nächste Runde. Vom 1. Oktober bis 15. Dezember 2024 können soziale Einrichtungen und deren Trägerinnen und Träger finanzielle Unterstützung für Maßnahmen zur Anpassung an die Folgen der Klimakrise beantragen. Die Förderrichtlinie richtet sich gezielt an Einrichtungen, in denen Menschen betreut werden, die besonders unter den Folgen der Klimaerwärmung leiden. Dazu zählen unter anderem Kindertagesstätten, Krankenhäuser, Alten- und Pflegeheime sowie Unterkünfte für Obdachlose und Geflüchtete.
Die Förderrichtlinie richtet sich bundesweit an Kommunen, gemeinnützige Vereinigungen sowie Organisationen und Unternehmen im Gesundheits-, Pflege- und Sozialsektor. Das Bundesumweltministerium fördert ganzheitliche Klimaanpassungskonzepte sowie die Umsetzung von konzeptbasierten und vorbildhaften investiven Maßnahmen. So werden soziale Einrichtungen dabei unterstützt, sich gegen die Folgen der Klimakrise zu wappnen.
Als übergreifender Ansatz werden dabei vor allem solche Maßnahmen zur Klimaanpassung gezielt gefördert, die auch dem Klimaschutz, der Biodiversität, dem Speichern von Regenwasser, der Verbesserung der Luftqualität oder dem Lärmschutz dienen. Derartige sogenannte naturbasierte Maßnahmen, wie etwa Gründächer, Bepflanzungen, Entsiegelungen oder die Anlage von Wasserflächen tragen sowohl zur Vorsorge und Anpassung an die Folgen der Klimakrise als auch zum natürlichen Klimaschutz bei. Durch ihren Modellcharakter und die Nutzung bestehender Netzwerke sollen die geförderten Vorhaben zur Nachahmung anregen.
Den Fördersteckbrief von Klimaanpassung in sozialen Einrichtungen finden Sie in unserem Förder-Navi.
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